Teilnahmemodi

Geschäftsbedingungen HDZ

Wichtige Hinweise für eine korrekte Anmeldung als Teilnehmer entnehmen Sie bitte den Geschäftsbedingungen.

Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg

Seit 1. Juli 2015 haben auch Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lasse. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Anträge auf Bildungszeit müssen spätestens acht Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit, beim Arbeitgeber schriftlich mit Informationen zur Bildungsmaßnahme (Termin, Inhalt) und zum Anbieter (insbesondere ob eine Anerkennung nach dem BzG BW vorliegt) eingereicht werden. 

Das empfohlene Antragsformular sowie Merkblätter für Beschäftigte und Arbeitnehmer finden Sie hier.

Anerkennung extern erbrachter Leistungen

Das HDZ hat sich mit anderen hochschuldidaktischen Einrichtungen in Deutschland auf gemeinsame Qualitätsstandards für die Anerkennung von Leistungen in der hochschuldidaktischen Weiterbildung geeinigt. Ziel ist die vereinfachte Anerkennung von Leistungen, die in anderen hochschuldidaktischen Netzwerken und Einrichtungen erbracht wurden. Hierfür hält die Deklaration inhaltliche und formale Standards fest. So sollen die Mobilität der Teilnehmenden und die Nutzbarkeit der Angebote erhöht werden.

Anerkennungsfähig sind alle genuin hochschuldidaktischen Themen, wie z.B. "Lehren und Lernen" und weitere Weiterbildungsleistungen, wenn die Veranstaltungen einen eindeutigen Bezug zur Hochschuldidaktik bzw. Hochschullehre haben.

Nicht anerkennungsfähig sind Leistungen, die im Rahmen eines grundständigen Studiums (auch des Lehramtsstudiums) erbracht wurden.

In Einzelfällen können bestimmte andere Leistungen in begrenztem Umfang anerkannt werden. Bitte wenden Sie sich hierzu an die zuständige Arbeitsstelle. Eine ausführliche Beschreibung finden Sie hier.